Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VEGGIE FOODS EVENTS UG

Wir von der VEGGIE FOODS EVENTS UG wünschen Euch für all eure Veranstaltungen viel Freude. Dafür werden wir unser Bestes geben. Wir garantieren Euch, dass Wir und unsere Mitarbeiter/innen mit viel Motivation und Energie dazu beitragen werden, dass eure Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Ihr und eure Gäste noch lange mit strahlenden Augen darüber sprechen werdet.

Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Wir vergleichen die AGBs immer mit einem guten Kochrezept. Ein gutes Kochrezept hilft dem Koch, seinen Gästen ein tolles Essen zuzubereiten. Gute AGBs helfen Euch wie uns, einen guten rechtlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen.

Solltet Ihr Fragen zu den Zutaten der AGBs haben, stehen wir Euch selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Helft uns dabei, jeden Tag immer noch ein bisschen besser zu werden. Am schönsten ist es natürlich, wenn Ihr und wir nach einer erfolgreichen Veranstaltung uns gemeinsam zurücklehnen können, alles perfekt gelaufen ist und aus jedem Gesicht Zufriedenheit strahlt. Dann strahlen auch wir!

  1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam.

  1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Das gilt sowohl für unsere Leistungen, als auch für die Preise. Soweit nicht im Angebot etwas anderes geregelt ist, erlöschen Angebote spätestens 14 Tage ab Datum des Angebots.

  1. Vertrag
  • Ein Vertrag kommt mit uns zustande, sobald wir eure Reservierung bzw. Catering-Bestellung schriftlich oder mündlich bestätigt bekommen und innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung auf den Cateringauftrag bei uns eingegangen ist. Der Cateringvertrag gilt mit der Anzahlung als bestätigt und der Termin wird von uns geblockt.
  • Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden.
  1. Inhalt/Änderungen
  • Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nichts anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung. Wir bitten dafür um Verständnis, Ihr profitiert dadurch stets von frischen, wohlschmeckenden Produkten.
  1. Räumlichkeiten

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beschaffung von Räumlichkeiten Euch selbst obliegt, es sei denn, dass zwischen uns etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Teilnehmerzahl
  • Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass die beim Vertragsabschluss bzw. Rechnungsstellung gemachte Teilnehmerzahl eingehalten wird, da unsere Angebotskalkulation darauf abgestimmt ist.
  • Bei Teilnehmerüberschreitungen werden über das Catering (für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten, sofern die Teilnehmerzahl über die angemeldete Zahl hinausgeht.
  1. Cateringadresse/Lieferung
  • Lieferungen und Leistungen erfolgen an die vom Kunden mit der Bestellung angegebene Lieferadresse am vereinbarten Tag. Selbstverständlich ist es unser Bestreben, zeitliche Vorgaben stets einzuhalten. Dennoch kann es selbst bei größter Sorgfalt zu gewissen zeitlichen Verschiebungen kommen.
  • Der Kunde wird bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie auch bei der Übernahme von Lieferungen und Leistungen, rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hinweisen. Insbesondere wird der Kunde Erschwernisse rechtzeitig mitteilen, wie z.B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Erschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.
  • Bei Anlieferung von Buffets geht die Gefahr möglicher Beschädigungen oder des Verderbs, nach der Anlieferung auf den Auftraggeber über. Die von Euch bestellten Speisen liefern wir Euch für den direkten Verzehr, zu der von uns vereinbarten und bestätigten Uhrzeit an. Wir weisen darauf hin, dass ein Warmhalten von ca. 45-60 Minuten in der Regel kein Problem darstellt. Für längere Warmhaltezeiten oder ein späteres erneutes Erwärmen übernehmen wir keine Haftung.
  1. Leihgegenstände

Bei Buchung unserer Food Trucks ist die Herausgabe der Speisen auf Geschirr am Foodtruck inklusive.

Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der VEGGIE FOODS EVENTS UG bereitgestellt werden, sind dem Kunden nur für die Veranstaltung geliehen und sind vom Kunden unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Beschädigte oder verlorengegangene Gegenstände sind mit den Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen bzw. sind Reparaturkosten zu bezahlen.

Gerne stellen wir Euch für eure Veranstaltung/Event/Fest ab 50 Personen das entsprechende Equipment (nach Verfügbarkeit) gegen Gebühr zur Verfügung, dazu gehört auch das Vorlegebesteck welches Ihr explizit bestellen müsst. Wir liefern alles, vom Aschenbecher über Getränke bis zur Zange; nur lasst es uns mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wissen.

  • Unsere Preise für Leihgeschirr und Equipment sind Abholpreise. Lieferpreise erhaltet Ihr von uns nach Aufwand und Menge. Soll das Leihgeschirr aufgebaut werden, so berechnen wir dieses nach tatsächlichem Aufwand.
  • Das Leihgeschirr steht am vorherigen Werktag ab 15 Uhr in unseren Betriebsräumen zur Abholung bereit. Gerne liefern wir dieses am Tag vorher zwischen 12 – 14 Uhr und berechnen dieses nach tatsächlichem Aufwand.
  • Sämtliches von uns geliefertes Geschirr / Equipment ist vom Mieter zu sortieren und von Essensresten zu befreien. Das entsprechende Geschirr ist in die dafür vorgesehenen und beschrifteten Behältnisse sortenrein zu sortieren. Sollten wir diese Tätigkeiten übernehmen müssen oder sollen so berechnen wir diesen Mehraufwand pauschal.
  • Der Mieter haftet für sämtliches Leihgeschirr und kommt für Verlust und Bruch auf. Beschriftungen, Klebereste etc. sind auf all unseren Mietgegenständen verboten, gelten als Beschädigungen und werden voll in Rechnung gestellt. Bitte kontrolliert das Geschirr bei Anlieferung auf Vollzähligkeit bzw. Beschädigungen und vermerkt dieses im Beisein unseres Personals.
  • Beim Abhandenkommen oder bei Beschädigung sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Equipments / Geschirr / Bestecken haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich zum sofortigen Schadenersatz.
  1. Reklamation

Selbst im bestgeführten Unternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass an irgendeiner Stelle ein kleines Problemchen auftaucht. Auch wir schließen uns nicht davon aus. 100-prozentige Perfektion schaffen nicht einmal Maschinen. Bei uns arbeiten Menschen mit Emotionen, sie verarbeiten hochwertige Lebensmittel. Auch wenn wir noch so perfekt wie möglich sein wollen, kann es vorkommen, dass etwas schiefläuft. Deshalb wird Folgendes geregelt:

  • Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Lieferung/Leistung unmittelbar erfolgt.
  • Sollte der Kunde feststellen, dass Ware oder Leistungen falsch bestellt wurden, ist ein Umtausch leider nicht möglich. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir für fehlerhafte Bestellungen nicht verantwortlich gemacht werden können.
  • Sollte trotz aller Sorgfalt ein verdeckter Mangel auftreten, so muss uns das unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Entdeckung, mitgeteilt werden.
  • Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden können wir selbstverständlich keine Haftung übernehmen.
  1. Stornierung / Rücktritt / Schadensersatz

Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird ein Vertrag storniert, sind wir berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen:

  • ab bestätigten Cateringauftrag bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % der Vertragssumme
  • 44 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme
  • ab dem 6. Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Vertragssumme
  • Wir sind berechtigt, auf Nachweis einen über die vorbenannten Stornierungskosten hinausgehenden Schaden zu fordern, der Kunde ist berechtigt, auf Nachweis einen etwa niedrigeren Schaden anzusetzen.
  1. Zahlung
  • Mit dem Erhalt unserer Rechnung, ist gleichzeitig auch der Cateringvertrag, eine Anzahlung innerhalb von 10 Tagen fällig. Mit dem Erhalt der Anzahlung, gilt der Cateringauftrag als bestätigt und der Veranstaltungstermin ist geblockt. Der Restbetrag der Rechnung ist drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung Fällig.
  • Unsere Preise für Lebensmittel und Speisen enthalten die zurzeit gültige MwSt. von 7 %. Bei Zusatzleistungen wie z.B. Geschirr, Personal, Equipment oder sonstigen Serviceleistungen müssen wir Ihnen laut Bundesamt für Finanzen 19 % MwSt. für ALLE Leistungen in Rechnung stellen.
  1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegenüber dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

  1. Haftung

Unsere Haftung ist beschränkt auf den Warenwert.

  1. Sonstiges
  • Bei Veranstaltungen sind Musiker- und Künstlergagen direkt vom Kunden zu bezahlen. Auch GEMA-Gebühren sind vom Kunden direkt zu übernehmen.
  • Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert, der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Daten vertraulich behandeln.
  • Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholt.
  • Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung liegt beim Kunden, der Kunde stellt VEGGIE FOODS EVENTS UG insofern von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
  • Bei einer Cateringveranstaltung und Buchung unserer Food Trucks ist folgendes zwingend erforderlich. Ein Starkstromanschluss, ein Wasseranschluss und eine Möglichkeit unseren Abwasserschlauch zu verlegen (nur Spülwasser). Kabel und Schläuche bis 40m werden von uns gestellt. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bestätigung des Cateringauftrags das die Aufgeführten Anschlüsse vorhanden sind.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  • Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 2 HGB ist, für beide Teile Gelsenkirchen.
  1. EU Online Streitbeilegung

Gemäß der Europäischen Verordnung (EU Nr. 524/2013) über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir auf die Plattform zur Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/